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   BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67   

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https://dejure.org/1968,1419
BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67 (https://dejure.org/1968,1419)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1968 - III ZR 54/67 (https://dejure.org/1968,1419)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1968 - III ZR 54/67 (https://dejure.org/1968,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche aus Truppenschäden - Materiell-rechtlicher Verlust - Versäumung der Anmeldefrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Vertreterverschulden - Wiedereinsetzungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NTS -AG Art. 6; ZPO §§ 232, 234
    Rechtsfolgen der Versäumung der Anmeldefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2009
  • MDR 1968, 909
  • VersR 1968, 947
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 147/59

    Finanzvertrag; triftiger Grund

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    Für das Anwendungsgebiet des Finanzvertrags vom 26. Mai 1952 idp der Bekanntmachung vom 30 März 1955 (BGBl II 381), an dessen Stolle das NATO-Truppenstatut und seine Susatzbestimmungen getreten sind, ist es an erkannt, daß die Versäumung der Anmeldefrist zum Verluste des Anspruchs führt, also materiell-rechtliche 7/irkung hat (BGHZ 33, 353) Allerdings kann sich diese Ansicht auf den \7ortlaut des Art. 8 Abs. 6 FV stützen, wonach das Unterlassen rechtzeitiger Anmeldung als Verzicht auf den Anspruch gilt.

    In seinem Urteil BGHZ 33, 353 und seither ständig (UI Nr. 29 zum pinanzvertrag = NJW 1963, 1776 mit Nachweisen) hatte der erkennende Senat dahin erkannt, daß es im Anwendungsbereich des Pinanzvcrträges dem Anspruchsbercchtigtcn nicht anzurcchnen sei, wenn die Anmeldefrist ohne sein Verschulden aus dem Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werde.

  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61

    bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    V/ohl vermag die Aufgabe eines eingeschriebenen und erst rocht die eines gewöhnlichen Briefes zur Post nicht den Beweis des ersten Anscheins dafür zu begründen, daß das Schreiben dem Empfänger zugegangen sei (BGH2 24, 308; Urteil vom 17. Februar 1964 - II ZR 67/61 = NJW 1964, 1176)- Indessen ist der Betrieb der Post regelmäßig so zuverlässig und die Zahl der verlorengehenden Briefe erfahrungsgemäß so gering, daß es noch keine Fahrlässigkeit bedeutet, wenn ein Rechtsanwalt nicht ohne besonderen Anlaß damit rechnet, ein Schreiben, das er mit der Post an eine Behörde geschickt hat, könne verlorengcgangcn sein.
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    März I960 - VII ZR 84/67 - entschieden hat, ist eine Verweisung an das Lrndericht nicht möglich, wenn dieses die Klage wegen Verjährung abgewiesen hat und das Berufungsgericht den eingcklagten Anspruch für unverjührt hält.
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    Gerichtliche Entscheidungen, die die Wiedereinsetzung bewilligen, sind nach gefestigter Rechtsprechung zusammen mit dem Endurteil anfechtbar (§§ 512, 548 ZPO; RGZ 136, 275, 277; 167, 213, 214; BGH IK § 233 ZPO Nr. 8; BGHZ 6, 369, 21, 142, 147) Einer im Verwaltungsvorverfahren ergangenen Entscheidung des Amtes für Yorteidigungslasten, die die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist bewilligt, könnte keine stärkere Kraft zukommen als einer gerichtlichen Entscheidung.gleichen Inhalts.
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51

    Wiedereinsetzung. Tag der Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    § 232 Abs. 2 ZPO bezieht sich auch nicht nur auf ein Verschulden des Rechtsanwalts im Verkehr mit dem Gericht oder dem Prozeßgegner, sondern allgemein auf jedes Verschulden im Rahmen der dem Anwalt übertragenen Rechtsvcrfolgung, auch auf Verschulden im Verhalten gegenüber der eigenen Partei, so z.Bo, wenn der Anwalt diese Uber den Zeitpunkt der Urteilczustellung falsch unterrichtet (BGHZ 2, 205).
  • BGH, 02.05.1963 - III ZR 212/62
    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    In seinem Urteil BGHZ 33, 353 und seither ständig (UI Nr. 29 zum pinanzvertrag = NJW 1963, 1776 mit Nachweisen) hatte der erkennende Senat dahin erkannt, daß es im Anwendungsbereich des Pinanzvcrträges dem Anspruchsbercchtigtcn nicht anzurcchnen sei, wenn die Anmeldefrist ohne sein Verschulden aus dem Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werde.
  • RG, 19.07.1941 - IV 73/41

    Ist der nicht selbständig anfechtbare Beschluß, der die Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    Gerichtliche Entscheidungen, die die Wiedereinsetzung bewilligen, sind nach gefestigter Rechtsprechung zusammen mit dem Endurteil anfechtbar (§§ 512, 548 ZPO; RGZ 136, 275, 277; 167, 213, 214; BGH IK § 233 ZPO Nr. 8; BGHZ 6, 369, 21, 142, 147) Einer im Verwaltungsvorverfahren ergangenen Entscheidung des Amtes für Yorteidigungslasten, die die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist bewilligt, könnte keine stärkere Kraft zukommen als einer gerichtlichen Entscheidung.gleichen Inhalts.
  • RG, 23.04.1932 - IX 355/31

    1. Unterliegt ein Zwischenurteil des Berufungsgerichts, das die Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67
    Gerichtliche Entscheidungen, die die Wiedereinsetzung bewilligen, sind nach gefestigter Rechtsprechung zusammen mit dem Endurteil anfechtbar (§§ 512, 548 ZPO; RGZ 136, 275, 277; 167, 213, 214; BGH IK § 233 ZPO Nr. 8; BGHZ 6, 369, 21, 142, 147) Einer im Verwaltungsvorverfahren ergangenen Entscheidung des Amtes für Yorteidigungslasten, die die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist bewilligt, könnte keine stärkere Kraft zukommen als einer gerichtlichen Entscheidung.gleichen Inhalts.
  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Im übrigen ist an die Stelle dieser Regelung im Finanzvertrag zwischenzeitlich eine Regelung getreten, nach der der Anspruchsberechtigte sich das Verschulden eines Vertreters bei der Versäumung der jetzt dreimonatigen Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs anrechnen lassen muß (vgl. § 6 Abs. 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen; BGH NJW 1968, 2009).
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

    Mit Ablauf der Frist des Art. 6 Abs. 4 NTS-AG war der Berechtigte (P.) nicht nur an der erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs gehindert, sondern der Anspruch selbst beseitigt (soSenatsurteil vom 30. Mai 1968 - III ZR 54/67 = VersR 1968, 947 = NJW 1968, 2009 für die Versäumung der Anmeldefrist des Art. 6 Abs. 1; BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 71).
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 72/73

    Anforderungen an Anmeldefrist von Entschädigungsanträgen nach dem

    Die Versäumung dieser Frist führt zum Verlust der Ansprüche, hat also materiellrechtliche Wirkung (vgl. Senatsurteil in NJW 1968, 2009).
  • BGH, 02.12.1968 - III ZR 34/68

    Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines durch ausländische Truppen auf

    Diese Vorschrift gehört zu den Bestimmungen, die gemäß Art. 6 Abs. 3 NTS-AG auf die in Abs. 1 des Artikels geregelte 2-monatige Klagefrist anzuwenden sind (Urteil vom 30. Mai 1968 III ZR 54/67 = NJW 1968, 2009).
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